Elektrische Ausrüstung von Maschinen

DIN VDE 0113 T 1 / EN 60204 T 1

Allgemeines zu VDE 0113:

Elektrische Ausrüstungen von Maschinen, z.B. von Be- und Verarbeitungsmaschinen, sind je nach Ausführung elektrische Anlagen oder elektrische Betriebsmittel im Sinne der UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3).
Elektrische Betriebsmittel im Sinne der UVV sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwender elektrischer Energie oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeitenvon Informationen dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt: Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diesen Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden.
Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebs-mittel gebildet. Die UVV regelt hinsichtlich Bau und Ausrüstung keine Einzelheiten. Sie verweist auf die VDE-Bestimmungen als die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik. Die grundlegenden sicherheits-technischen Anforderungen zum Schutz gegen direktes Berühren und zum Schutz bei indirektem Berühren sind die DIN VDE 0100 Teil 410 enthalten. Die speziellen Forderungen zur Ausrüstung von Maschinen sind in der EuropäischenNorm EN 60204-1
enthalten, die als Deutsche Norm DIN EN 60204 Teil 1 in der Klassifikation VDE 0113 T 1 erschienen ist. Die Forderungen dieser Norm gelten bei Nennspannungen bis 1000 Volt Wechselspannung bzw. 1500 Volt Gleichspannung und Frequenzen bis 200 Hz, können aber auch bei anderen Spannungen und Frequenzen sinngemäß angewandt werden.

Sicherheit von Maschinen

Geltungsbereich
Der hier besprochene Teil 1 der Norm VDE 0113 gilt als Grundnorm und enthält allgemeine Anforderungen an die elektrische Ausrüstung inklusive Elektronik von Einzelmaschinen sowie von Maschinen in Gruppen-zusammenarbeit. Die Norm erfasst aber auch Transfereinrichtungen, Krane, Roboter, Regalbedienungsgeräte ebenso wie Haushaltsmaschinen. Sie umfasst also alle Maschinen, die unter die EG-Maschinen-Richtlinien bzw. das Gerätesicherheitsgesetz und die 9. VO zu diesem Gesetz fallen. Für die elektrische Ausrüstung von Maschinen unter besonderen Bedingungen sind zusätzliche Anforderungen möglich, z.B. beim Einsatz im Freien, bei Brand- oder Explosionsgefahr.

Gründe für die Durchführung von Prüfungen

Von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gehen nur dann keine Gefahren für Menschen, Tiere, Sachen und Umwelt aus, wenn sie nach anerkannten Regeln der Technik konstruiert, gebaut, errichtet, betrieben, instand gehalten und im Laufe ihrer Lebensdauer regelmäßig auf ihren sicheren Zustand überprüft werden.

Dieser hohe Anspruch kann nur erreicht werden, wenn Anlagen und Geräte.

  • Einer erstmaligen Prüfung vor der Inbetriebnahme
  • Prüfungen nach Änderungen und Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme und
  • Regelmäßigen Wiederholungsprüfungen

unterzogen werden.

Eine derartige Prüfung besteht aus drei Phasen:

  • Besichtigen: Feststellen des ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage durch aktives Ansehen.
  • Erproben: Die Wirksamkeit von Schutz- und Meldeeinrichtungen testen.
  • Messen: Mit geeigneten Messgeräten die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen feststellen.

Umfang der Prüfung

Die Betriebsmittel werden besichtigt auf äußerlich erkennbare Mängel und soweit möglich auf Eignung für den Einsatzort. Dabei ist z.B. auf folgende Kriterien zu achten:

  • Schäden am Gehäuse
  • Äußere Mängel der Anschlussleitung und am Stecker
  • Mängel an Biegeschutz und Zugentlastung der Anschlussleitung
  • Anzeichen von Überlastung und unsachgemäßen Gebrauch
  • Unzulässige Eingriffe und Änderungen
  • Übermäßige Eingriffe und Änderungen
  • Ordnungsgemäßer Zustand der Schutzabdeckung
  • Schäden an Schaltern, Stellteilen, Betätigungseinrichtungen und dgl.
  • Übereinstimmung von Schutzklasse und Anschlussleitung/Stecker
  • Falsche Bestückung mit Sicherungen, Lampen oder dergleichen.
  • Mängel an vorhandenen Sicherheitseinrichtungen
    (Hauptschalter, Schlüsselschalter, NOT-AUS, Positionsschaltern)
  • Vorhandensein und Wirksamkeit erforderlicher Luftfilter
  • Freie Kühlöffnungen
  • Einwandfreie Lesbarkeit von Aufschriften, die der Sicherheit dienen
    (z.B. Warnsymbole, Schutzklasse, Kenndaten der Sicherungen, Schalterstellungen)

Auch solche äußerliche erkennbare Mängel, die zu einer mechanischen Gefährdung oder Brandgefahr führen, müssen einer sofortigen Instandsetzung zugeführt werden.

Messen

Durch Messen soll überprüft werden ob Grenzwerte eingehalten werden. Dazu gehören:

  • Schutzleiterwiderstand (Schutzklasse 1)
  • Isolationswiderstand (Schutzklasse 1)
  • Ersatzableitstromes (falls erforderlich/Schutzklasse 1)
  • Schutzleiterstromes (Schutzklasse 1)
  • Berührungsstromes (Schutzklasse 2)

Nachweis an der Maschine

Hierbei werden Farbmarkierungen und farbige Prüfplaketten, die einer bestimmten Zeitepoche zugeordnet sind, verwendet, so dass der Ablauf der Prüffrist an jedem einzelnen Gerät erkannt wird. Die Prüfung wird durch einen schriftlichen Nachweis dokumentiert, wobei ein zusätzliches Prüfprotokoll erstellt wird, dass jederzeit eine Zuordnung zu dem geprüften Gerät/Maschine erlaubt, wie Art des Gerätes, Hersteller, Typ, Maschinennummer oder sonstige Kenngrößen.